Kostenübernahme


Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für die Therapie werden von den Krankenkassen übernommen. Sie benötigen in jedem Quartal Ihre Versichertenkarte. Eine Überweisung von Ihrem Hausarzt ist nicht notwendig. 


Private Versicherung / Beihilfeberechtigte

Privat Versicherte / Beihilfeberechtigte sollten vor Beginn einer Therapie mit der Krankenkassen / Behilfestelle abklären, welche Kosten für die Behandlung übernommen werden. In der Regel werden Ihnen Vordrucke für den Bereich "Psychotherapie" zugesandt.


Selbstzahler

In manchen Fällen erscheint es sinnvoll eine psychotherapeutische Behandlung nicht über die Krankenkassen abzurechnen. Eine private Rechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).